Ăśbersicht der Kosten fĂĽr eine sog. 24 Stunden Betreuung.

 

  

   Beispielrechnungen für Haushalts- und Betreuungsleistungen (Preise inkl. MwSt.)

   Hinweis: Einmalige Vermittlungsgebühr: 390,00 €

 

  1. Pflegegrad 1
  2. Pflegegrad 2
  3. Pflegegrad 3
  4. Pflegegrad 4
  5. Pflegegrad 5
Preisbeispiele 2024-01

 

Pflegegrad 1

HaushaltsfĂĽhrung fĂĽr eine Person
einschlieĂźlich Fahrtkosten

 

2.300,00 €

 

Aufpreis fĂĽr Grundpflege

 

 

300,00 €

 

Aufpreis fĂĽr jede weitere Person

 

 

100,00 €

 

 

Aufpreis fĂĽr FĂĽhrerschein

 

 

100,00 €

 

 

Nachtzuschlag nach Aufwand ab

 

 

100,00 €

 

 

Gesamtpreis pro Monat ab

 

 

2.600,00 €

 

Pflegegeld monatlich max.

 

 

(125,00 €*)

 

Verhinderungspflege
jährlich max.**

 

 

1612,00 €

 

Bayrisches Landespflegegeld
jährlich

 

 

1000,00 €

 

 

Kurzzeitpflege jährlich max.**

 

 

806,00 €

 

 

evtl. Steuervorteil jährlich max. ***

 

 

4.000,00 €

Preisbeispiele 2024-01

 

Pflegegrad 2

HaushaltsfĂĽhrung fĂĽr eine Person
einschlieĂźlich Fahrtkosten

 

2.300,00 €

 

Aufpreis fĂĽr Grundpflege

 

 

300,00 €

 

Aufpreis fĂĽr jede weitere Person

 

 

100,00 €

 

 

Aufpreis fĂĽr FĂĽhrerschein

 

 

100,00 €

 

 

Nachtzuschlag nach Aufwand ab

 

 

100,00 €

 

 

Gesamtpreis pro Monat ab

 

 

2.600,00 €

 

Pflegegeld monatlich max.

 

 

332,00 €

 

Verhinderungspflege
jährlich max.**

 

 

1612,00 €

 

Bayrisches Landespflegegeld
jährlich

 

 

1000,00 €

 

 

Kurzzeitpflege jährlich max.**

 

 

806,00 €

 

 

evtl. Steuervorteil jährlich max. ***

 

 

4.000,00 €

Preisbeispiele 2024-01

 

Pflegegrad 3

HaushaltsfĂĽhrung fĂĽr eine Person
einschlieĂźlich Fahrtkosten

 

2.300,00 €

 

Aufpreis fĂĽr Grundpflege

 

 

350,00 €

 

Aufpreis fĂĽr jede weitere Person

 

 

100,00 €

 

 

Aufpreis fĂĽr FĂĽhrerschein

 

 

100,00 €

 

 

Nachtzuschlag nach Aufwand ab

 

 

100,00 €

 

 

Gesamtpreis pro Monat ab

 

 

2.650,00 €

 

Pflegegeld monatlich max.

 

 

573,00 €

 

Verhinderungspflege
jährlich max.**

 

 

1612,00 €

 

Bayrisches Landespflegegeld
jährlich

 

 

1000,00 €

 

 

Kurzzeitpflege jährlich max.**

 

 

806,00 €

 

 

evtl. Steuervorteil jährlich max. ***

 

 

4.000,00 €

Preisbeispiele 2024-01

 

Pflegegrad 4

HaushaltsfĂĽhrung fĂĽr eine Person
einschlieĂźlich Fahrtkosten

 

2.300,00 €

 

Aufpreis fĂĽr Grundpflege

 

 

400,00 €

 

Aufpreis fĂĽr jede weitere Person

 

 

100,00 €

 

 

Aufpreis fĂĽr FĂĽhrerschein

 

 

100,00 €

 

 

Nachtzuschlag nach Aufwand ab

 

 

100,00 €

 

 

Gesamtpreis pro Monat ab

 

 

2.700,00 €

 

Pflegegeld monatlich max.

 

 

765,00 €

 

Verhinderungspflege
jährlich max.**

 

 

1612,00 €

 

Bayrisches Landespflegegeld
jährlich

 

 

1000,00 €

 

 

Kurzzeitpflege jährlich max.**

 

 

806,00 €

 

 

evtl. Steuervorteil jährlich max. ***

 

 

4.000,00 €

Preisbeispiele 2024-01

 

Pflegegrad 5

HaushaltsfĂĽhrung fĂĽr eine Person
einschlieĂźlich Fahrtkosten

 

2.300,00 €

 

Aufpreis fĂĽr Grundpflege

 

 

450,00 €

 

Aufpreis fĂĽr jede weitere Person

 

 

100,00 €

 

 

Aufpreis fĂĽr FĂĽhrerschein

 

 

100,00 €

 

 

Nachtzuschlag nach Aufwand ab

 

 

100,00 €

 

 

Gesamtpreis pro Monat ab

 

 

2.750,00 €

 

Pflegegeld monatlich max.

 

 

947,00 €

 

Verhinderungspflege
jährlich max.**

 

 

1612,00 €

 

Bayrisches Landespflegegeld
jährlich

 

 

1000,00 €

 

 

Kurzzeitpflege jährlich max.**

 

 

806,00 €

 

 

evtl. Steuervorteil jährlich max. ***

 

 

4.000,00 €

 

*Bei dem Pflegegrad 1 erhalten Sie 125,00 € für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Diese Leistungen können nicht für die angebotene Dienstleistung in Anrechnung gebracht werden, da es sich um stundenweise Leistungen von in Deutschland geprüften Kräften handelt. Erst ab Pflegegrad 2 steht Ihnen Pflegegeld zu, welches Sie zur Refinanzierung der angebotenen Leistung verwenden können. § 45b SGB XI

 

**Das Verhinderungspflegegeld wird nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des § 39 SGB XI bezahlt. Dazu muss die pflegebedürftige Person mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft werden, die pflegebedürftige Person muss seit mindestens sechs Monaten in der eigenen Häuslichkeit von der Pflegeperson gepflegt werden, die Pflegeperson muss zeitweise verhindert sein und die Kosten der notwendigen Ersatzpflege müssen nachgewiesen werden. Der Betrag für die Verhinderungspflege kann bis zu 1.612,00 € pro Jahr betragen. Außerdem ist eine Aufstockung durch Umwandlung des Kurzzeitpflege-Budgets in Höhe von maximal 806,00 € (50%) möglich, so dass insgesamt ein Betrag bis zu 2.418,00 € zur Verfügung stehen könnte. Lassen Sie sich von Ihrem Pflegeberater und/oder Ihrer Pflegekasse beraten.

 

*** Die Betreuung in häuslicher Umgebung zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen im Sinne von § 35a EstG. Auf Antrag kann die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, um 20 Prozent, höchstens 4 000 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen ermäßigt werden. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist uns hier eine Beratung untersagt. Wir bitten hier eine Prüfung nach § 35a Steuergesetz oder nach § 33 Steuergesetz durch einen Steuerberater oder durch Ihr zuständiges Finanzamt vornehmen zu lassen.

 

Um den Pflegegrad bzw. das Pflegegeld zu erhalten, ist 2x jährlich ein Beratungsbesuch (bei Pflegegrad 2 und 3) nötig. § 37.3 SGB XI. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist dies vierteljährlich nötig.

 

Martin MĂĽller
Rothenhofer Str. 64
96472 Rödental

Tel. 09563 30 98 915
Fax 09563 30 98 911

info@24h-betreuung.de

Wolfgang Herbrand

Tel. 0221 46 75 1900
Fax 0221 46 75 1901

 

info@24h-betreuung.de

 

Martin MĂĽller

Rothenhofer Str. 64
96472 Rödental

Tel. 09563 30 98 915
Fax 09563 30 98 911

info@24h-betreuung.de

Wolfgang Herbrand

Tel. 0221 46 75 1900
Fax 0221 46 75 1901

info@24h-betreuung.de

Diese Webseite nutzt Cookies. Durch die weitere Nutzung dieser Webseite stimmen Sie der Verwendung dieser Datenverarbeitung zu. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.