Bei der 24 Stunden Betreuung wohnt die Betreuerin bei Ihren Angehörigen zu Hause und ist so jederzeit für Sie da. Sie führt den Haushalt, übernimmt Hilfestellungen bei der Grundpflege z.B. bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen, wechselt Windeln, falls erforderlich, führt Gespräche und begleitet bei Bedarf die zu betreuende Person bei Arztbesuchen oder Spaziergängen.
Ihre Betreuungskraft wird sich zukünftig liebevoll um Ihr Wohl kümmern. Sie sollten Ihrer Pflegekraft daher auch eine freundliche Umgebung zur Verfügung stellen. Ein eigenes Zimmer mit Schrank, Bett und einem Tageslichtfenster sowie die Mitbenutzung des Bades sind hierfür mindestens notwendig. Schön ist weiterhin, wenn Ihre Betreuerin bei Ihrer 24 Stunden Pflege / 24 Stunden Betreuung mit Ihren zu betreuenden Angehörigen fersehen darf. Ein Internetzugang über WLAN ermöglicht unseren Betreuungskräften zusätzlich mit ihrer eigenen Familie im Heimatland zu korrespondieren oder einfach einmal eine Online-Überweisung auszuführen. Unterkunft und Verpflegung im Rahmen des normalen Verbrauchs sind frei.
Ja, in diesen Beträgen sind alle Kosten enthalten (Versicherungen, soziale Abgaben, Steuern). Auch die Fahrtkosten bis zu einem Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) in der Nähe der Betreuungsstelle sind frei. In ländlicheren Gegenden reisen unsere Betreuungskräfte in der Regel mit einem Kleinbus bis zur Adresse der zu betreuenden Person - auch dies ist in unseren Preisen enthalten !!!
In der Regel innerhalb von 5 bis 8 Tagen nach Erhalt unseres ausgefüllten Betreuungsbogens. In dringenden Fällen sind unsere Betreuerinnen innerhalb von 3 bis 5 Tagen bundesweit an jedem Einsatzort. Fragen Sie einfach bei uns nach.
Selbstverständlich versuchen wir sofort mit Ihnen, Ihrer Partneragentur und der Betreuungskraft vor Ort die Mängel zu beseitigen. Sollte eine einheitliche "Chemie" nicht mehr herstellbar sein, wird Ihre Betreuunskraft schnellstmöglichst ausgewechselt. Die Erfahrungen haben aber gezeigt, dass man beiden Seiten mindestens 1 Woche Eingewöhnungszeit zugestehen sollte.
Die angestellten Betreuungskräfte unserer Partnerunternehmen arbeiten im Rahmen einer Entsendung, gemäß EU-Dienstleistungsfreiheit, für die 24h-Pflege / 24h-Betreuung bei Ihnen oder Ihren Angehörigen und sind somit nach den Vorschriften Ihres Heimatlandes steuer- und sozialversicherungspflichtig. Diese verfügen selbstverständlich über alle notwendigen Papiere, wie z. B. die Bescheinigung E 101/A1 und eine gültige EU- Krankenversicherung. In diesem Fall übernehmen die Unternehmen die Krankenversicherung und die Steuer- und Sozialabgaben für Ihre Betreuerin. Mit dem amtlichen Vordruck (E 101/A1) weist die Betreuungskraft nach, dass für sie nicht die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Absicherung gelten, sondern jene des Herkunftslandes. Sollte Ihre Betreuungskraft bei Ihnen zu Hause selbst erkranken, kann Sie somit bei jedem niedergelassenen Arzt in Deutschland eine Behandlung in Anspruch nehmen.
Unsere Dienstleistungsverträge können ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Bei Tod einer zu betreuenden Person endet der Vertrag automatisch 3 Tage später. Die Mindestvertragslaufzeit zwischen Ihnen und unseren Kooperationspartnern beträgt 1 Monat.
Ihre Betreuungskraft ist bei einem unserer osteuropäischen Partnerfirmen angestellt. Sie als Kunde erhalten von den Firmen eine monatlich Rechnung in Höhe des vereinbarten Gesamtbetrages. Davon führen unsere Kooperationspartner die jeweiligen Steuern und Sozialabgaben im jeweiligen Heimatland ab und zahlen Ihrer Betreuungskraft ihren Nettolohn aus.
Das geltende Arbeitsrecht lässt keine ununterbrochene Tag- und Nachtbetreuung durch eine einzelne Betreuungskraft zu.
Grundsätzlich möchten wir erwähnen, dass die Bezeichnung wie "24-Stunden-Betreuung", "24-Stunden-Pflege", "Rund-um-Betreuung", "24h-Betreuung", "24h-Pflege" etc. Branchenbezeichnungen darstellen, die sich im allgemeinen Sprachgebrauch für die von uns angebotene Leistung etabliert haben.
Unsere Betreuungskräfte wohnen bei Ihnen zu Hause und stehen Ihnen für Ihre individuellen Belange zur Verfügung. Natürlich benötigt Ihre Pflegekraft Freizeit von einer sogenannten "24 Stunden Pflege / 24 Stunden Betreuung". Diese vereinbaren Sie persönlich mit Ihrer Betreuungskraft. Jeder Mensch hat seinen Tagesrhythmus, unsere Haushaltshilfen passen sich dem Ihrigen an. Je besser die Rahmenbedingungen für Ihre Pflegekraft sind, desto besser kann diese die Aufgaben während der sogenannten "24 h Pflege / 24 h Betreuung" wahrnehmen.
Ausdrücklich möchten wir darauf hinweisen, dass die Betreuungskräfte nicht ununterbrochen arbeiten oder eine 24 Stunden Bereitschaft angeboten wird. Freizeit, Pause- und Ruhezeiten und freie Tage sind bereits aufgrund von gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Die von uns vermittelten Betreuungskräfte arbeiten in der Regel ca. 40 Stunden in der Woche. Die Arbeitszeit kann hierbei in Absprache entsprechend dem Arbeits- und Pflegeaufwand bei der zu betreuenden Person verteilt werden. Es können auch Nachteinsätze in einem bestimmten Umfang vereinbart werden.
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Alle von uns vermittelten Betreuungskräfte haben kommunikative bis sehr gute Deutschkenntnisse. Um sich davon selbst ein Bild zu machen telefonieren Sie vorab mit jeder von uns vorgeschlagenen Betreuungskraft.
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Die Rechnung über die Abschlussgebühr in Höhe von 390,00 € erhalten Sie von der beauftragten Agentur oder Dienstleistungsfirma, wenn die Betreuungskraft eingetroffen ist.
Die erste monatliche Rechnung wird zum Ende des ersten Monats tagegenau erstellt. Weitere Rechnungen erhalten Sie jeweils in der Mitte des laufenden Monats. Der Schlussmonat wird wieder tagegenau abgerechnet. Aus buchungstechnischen Gründen werden bei den meisten unserer Kooperationspartner alle vollen Monate mit 30,5 Tagen gezählt. Sollte keine Betreuungskraft im Rahmen der 24 h Betreuung / 24 h Pflege bei Ihnen vor Ort sein, fallen selbstverständlich auch keine Kosten an
Die vermittelten Betreuungskräfte haben ihre Heimat und ihre eigene Familie in Osteuropa. Daher möchten die meisten nach etwa 3 Monaten für eine begrenzte Zeit nach Hause reisen. In dem Fall oder auch bei einem gewünschten Wechsel Ihrerseits sorgt die Agentur umgehend für einen gleichwertigen Ersatz. Normalerweise wechseln sich zwei oder drei gleiche Betreuungskräfte ab. Das hat den Vorteil, dass sich die zu betreuende Person nicht an zu viele verschiedene Betreuerinnen gewöhnen muss und diese sich mit der Situation vor Ort bereits auskennen.
Die Betreuerinnen kommen mit Reisebussen und mit Kleinbussen bis zu einem nahegelegenen zentralen Omnibusbahnhof oder direkt zur Adresse Ihres Angehörigen. Bei den Kleinbussen reisen die Betreuungskräfte direkt zur Betreuungsstelle.
Der Übergang bei einem späteren Betreuungswechsel erfolgt nahtlos. Die An- und Abreise wird von unseren Partnern so organisiert, dass eine kleine Übergabe zwischen den Betreuungskräften stattfindet.
Für Sie als unseren Kunden sind die Fahrkosten bis zu einem Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) in der Nähe der Betreuungsstelle frei. Sie sind im Preis einkalkuliert und werden von den Firmen übernommen. Die meisten unserer Partner organisieren die Anreise ihrer Angestellten mittels Kleinbus. Das hängt u.a. davon ab, aus welchem Land und aus welcher Region in dem betreffenden Land die Betreuerinnen zu Hause sind und wo die Betreuerin ihre Arbeit verrichten soll. In diesen Fällen werden die Betreuerinnen direkt bis zur Betreuungsstelle gebracht.
Die meisten Betreuungskräfte möchten verständlicherweise gerne die Weihnachts- und Ostertage in ihrer Heimat verbringen. Falls eine Überbrückung Ihrerseits nicht möglich ist und deswegen die Betreuerin nicht nach Hause fahren kann, stellt diese in der Zeit vom 24. bis einschließlich 27.12. sowie von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag einen Aufschlag von 100% auf den Tagessatz* in Rechnung.
* Der Tagessatz errechnet sich wie folgt: monatlicher Preis, der an die Betreuungskraft gezahlt wird, geteilt durch 30,5 mal die Anzahl der Tage (Weihnachten 4 Tage, Ostern 4 Tage).
Wir möchten ausdrücklich betonen, dass diese Zusatzzahlung ausschließlich den Betreuungskräften zugute kommt und die zu betreuende Person darüber eine Rechnung erhält. Falls Sie diese Zeit überbrücken können, entfallen selbstverständlich für diese Tage die Betreuungskosten.
Seit dem EU - Beitritt verschiedener osteuropäischer Länder am 01.05.2004 in Verbindung mit dem Freizügigkeitsgesetz, das am 01.01.2005 in Kraft getreten ist, kann die Arbeitsaufnahme bzw. die Beschäftigung von Haushaltshilfen / Betreuungspersonal rechtlich zulässig sein. Es gibt allerdings nur drei legale Möglichkeiten.
1. Betreuungskräfte, die bei einer EU-Dienstleistungsfirma angestellt sind und von dieser entsendet werden.
2. Betreuungskräfte, die in der EU ein Gewerbe angemeldet haben und meist über Agenturen vermittelt werden.
3. Haushaltshilfen, die durch die Bundesagentur für Arbeit vermittelt werden - hier sind Sie der Arbeitgeber Ihrer Betreuerin.
Diese drei Möglichkeiten sind dann legal, wenn entsprechende gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden. Eine Möglichkeit bei uns besteht darin, dass Sie eine der in den neuen EU – Ländern ansässige Pflegedienstfirma, die für uns als Kooperationspartner tätig ist, beauftragen, eine Betreuungskraft zu Ihnen nach Deutschland zu entsenden. Die Beschäftigung bei Ihnen ist legal, weil die entsendete Person bei dieser Firma offiziell angestellt ist und die Firma für die Betreuungskraft die in ihrem Heimatland notwendigen Abgaben entrichtet. Als Nachweis einer legalen Beschäftigung führen die Kräfte die Entsendebescheinigung A1 (früher E101 oder E102) mit sich. Wir arbeiten aber auch im Ausnahmefall mit Betreuungskräften, die in einem EU-osteuropäischen Staat selbständig sind und durch unsere Kooperationsagenturen die Möglichkeit erhalten, bei Ihnen zu arbeiten. In dem Fall entrichten die Betreuungskräfte selbst die erforderlichen Abgaben wie Steuern, Rentenpflichtversicherung und Krankenversicherung. Auch diese Kräfte erhalten den Nachweis A1.