Die meisten Betreuungskräfte möchten verständlicherweise gerne die Weihnachts- und Ostertage in ihrer Heimat verbringen. Falls eine Überbrückung Ihrerseits nicht möglich ist und deswegen die Betreuerin nicht nach Hause fahren kann, stellt diese in der Zeit vom 24. bis einschließlich 27.12. sowie von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag einen Aufschlag von 100% auf den Tagessatz* in Rechnung.
* Der Tagessatz errechnet sich wie folgt: monatlicher Preis, der an die Betreuungskraft gezahlt wird, geteilt durch 30,5 mal die Anzahl der Tage (Weihnachten 4 Tage, Ostern 4 Tage).
Wir möchten ausdrücklich betonen, dass diese Zusatzzahlung ausschließlich den Betreuungskräften zugute kommt und die zu betreuende Person darüber eine Rechnung erhält. Falls Sie diese Zeit überbrücken können, entfallen selbstverständlich für diese Tage die Betreuungskosten.