Das geltende Arbeitsrecht lässt keine ununterbrochene Tag- und Nachtbetreuung durch eine einzelne Betreuungskraft zu.
Grundsätzlich möchten wir erwähnen, dass die Bezeichnung wie "24-Stunden-Betreuung", "24-Stunden-Pflege", "Rund-um-Betreuung", "24h-Betreuung", "24h-Pflege" etc. Branchenbezeichnungen darstellen, die sich im allgemeinen Sprachgebrauch für die von uns angebotene Leistung etabliert haben.
Unsere Betreuungskräfte wohnen bei Ihnen zu Hause und stehen Ihnen für Ihre individuellen Belange zur Verfügung. Natürlich benötigt Ihre Pflegekraft Freizeit von einer sogenannten "24 Stunden Pflege / 24 Stunden Betreuung". Diese vereinbaren Sie persönlich mit Ihrer Betreuungskraft. Jeder Mensch hat seinen Tagesrhythmus, unsere Haushaltshilfen passen sich dem Ihrigen an. Je besser die Rahmenbedingungen für Ihre Pflegekraft sind, desto besser kann diese die Aufgaben während der sogenannten "24 h Pflege / 24 h Betreuung" wahrnehmen.
Ausdrücklich möchten wir darauf hinweisen, dass die Betreuungskräfte nicht ununterbrochen arbeiten oder eine 24 Stunden Bereitschaft angeboten wird. Freizeit, Pause- und Ruhezeiten und freie Tage sind bereits aufgrund von gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Die von uns vermittelten Betreuungskräfte arbeiten in der Regel ca. 40 Stunden in der Woche. Die Arbeitszeit kann hierbei in Absprache entsprechend dem Arbeits- und Pflegeaufwand bei der zu betreuenden Person verteilt werden. Es können auch Nachteinsätze in einem bestimmten Umfang vereinbart werden.
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