Die angestellten Betreuungskräfte unserer Partnerunternehmen arbeiten im Rahmen einer Entsendung, gemäß EU-Dienstleistungsfreiheit, für die 24h-Pflege / 24h-Betreuung bei Ihnen oder Ihren Angehörigen und sind somit nach den Vorschriften Ihres Heimatlandes steuer- und sozialversicherungspflichtig. Diese verfügen selbstverständlich über alle notwendigen Papiere, wie z. B. die Bescheinigung E 101/A1 und eine gültige EU- Krankenversicherung. In diesem Fall übernehmen die Unternehmen die Krankenversicherung und die Steuer- und Sozialabgaben für Ihre Betreuerin. Mit dem amtlichen Vordruck (E 101/A1) weist die Betreuungskraft nach, dass für sie nicht die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Absicherung gelten, sondern jene des Herkunftslandes. Sollte Ihre Betreuungskraft bei Ihnen zu Hause selbst erkranken, kann Sie somit bei jedem niedergelassenen Arzt in Deutschland eine Behandlung in Anspruch nehmen.